Fragen
- 2,5-mal so viel wie ganz Deutschland?
- Was zahle ich im Vergleich zu den Nachbarn?
- Wohin fließt mein Geld?
- Warum so ein hoher Hebesatz?
- Warum nicht einfach Gewerbe ansiedeln?
- Warum nicht die Gewerbesteuer erhöhen?
- Warum keine Grundsteuer C?
- Wird im Rathaus Geld verschwendet?
- Warum zahlt Eppertshausen nur 480 %?
- Der Hessen-Schnitt ist doch 400 %?
- Kann man Hebesätze überhaupt vergleichen?
- Wie kam es zur Erhöhung?
- Gab es 2025 nicht schon eine Erhöhung?
- Macht es sich die Stadt zu einfach?
- Trotzdem nicht ausgeglichen?
- War es das jetzt?
- Und wenn wir einfach nicht erhöhen?
- Was schlägt die Opposition vor?
- Was kann man überhaupt tun?
- Was tut die Lokalpolitik dagegen?
- Was heißt das für mich konkret?
- Alle Zahlen im Überblick
- Quellen
Sie haben den neuen Grundsteuerbescheid geöffnet und sind sauer? Verständlich. Es geht um echtes Geld, jedes Jahr. Diese Seite beantwortet die Fragen, die dazu gerade überall in Rödermark diskutiert werden. Sie ist das Ergebnis von umfangreichen Recherchen, da ich mir all diese Fragen auch selbst gestellt habe.
Zahlen wir wirklich 2,5-mal so viel wie der Rest von Deutschland?
Nein. Die Rechnung klingt logisch, ist aber falsch.
Der Durchschnittshebesatz in Deutschland liegt bei rund 500 %. Rödermark verlangt 1.327 %. Also zahlen wir mehr als das Zweieinhalbfache … oder?
Beide Zahlen stimmen sogar. Trotzdem geht die Rechnung nicht auf. Denn Grundsteuer heißt: Messbetrag mal Hebesatz. Und den Messbetrag berechnet jedes Bundesland anders. Hessen misst die Fläche. Andere Länder den Grundstückswert. Bayern macht wieder sein eigenes Ding.
Heißt: Dasselbe Haus bekommt in Hessen einen ganz anderen Messbetrag als in Bayern oder NRW. 500 % dort und 500 % hier: Das sind völlig verschiedene Beträge auf dem Bescheid. Ein „Bundesdurchschnitt der Hebesätze" vergleicht Äpfel mit Birnen. Nur innerhalb Hessens gilt überall dieselbe Formel. Da ist der Vergleich mathematisch möglich, aber nicht unbedingt fair, wie wir gleich sehen.
Was zahle ich im Vergleich zu den Nachbarkommunen?
Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus rund 916 € im Jahr. Fast dreimal so viel wie in Neu-Isenburg (342 €).
Fast dreimal so viel wie im günstigsten Nachbarort, das wirkt erst mal ungerecht. Aber der Hebesatz allein verrät noch nicht, ob eine Stadt schlecht wirtschaftet. Warum Rödermarks Satz so hoch ist, und dass es nicht an Verschwendung liegt, klären die nächsten Fragen: wohin das Geld fließt, warum die Stadtkasse so knapp ist und was der günstige Nachbar wirklich anders macht.
Gerechnet für ein Musterhaus (500 m² Grundstück, 140 m² Wohnfläche, mittlere Lage, Messbetrag nach hessischer Formel rund 69 €) mit den Hebesätzen 2026:
* = geplanter, noch nicht beschlossener Hebesatz. Lagefaktor pauschal 1,0, denn er bewertet ein Grundstück relativ zum Durchschnitt seiner eigenen Kommune, für ein durchschnittlich gelegenes Haus ist er daher überall ≈ 1. Alle Werte in der Tabelle unten; Ihre persönliche Rechnung macht der Grundsteuer-Rechner.
Wohin fließt mein Geld überhaupt?
Erst mal: weg. Der Kreis Offenbach schickt Rödermark 2026 eine Rechnung über 34,3 Mio. €. Die komplette Grundsteuer B deckt davon nicht mal ein Drittel.
Der Hintergrund: Jede Stadt muss an ihren Landkreis zahlen. Kreisumlage (für Jugendamt und Soziales) und Schulumlage (für die Schulgebäude). Keine Verhandlung, keine Wahl: Der Kreis setzt fest, die Stadt überweist. Warum ist die Rechnung so hoch? Über die Hälfte des Kreishaushalts sind gesetzlich vorgeschriebene Sozialleistungen. Die größten Brocken: Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung, Unterkunftskosten und Kinder- und Jugendhilfe. Zusammen 2026 rund 516 Mio. €, doppelt so viel wie 2019. Diese Aufgaben schreiben Bund und Land vor, finanzieren sie aber nur zum Teil. Rund 230 Mio. € bleiben am Kreis hängen, der sie über die Umlagen bei seinen Städten holt:
Kreisumlage 2026
−24,3 Mio. €
Pflichtabgabe an den Kreis Offenbach
Schulumlage 2026
−10,1 Mio. €
Pflichtabgabe für die Schulträgerschaft
Grundsteuer B 2026 (Plan)
+9,2 Mio. €
gesamte geplante Einnahme
Im Klartext: Rödermark plant 2026 mit rund 53,5 Mio. € Steuereinnahmen. Davon gehen 34,3 Mio. € direkt an den Kreis weiter: 64 Prozent. Für Kitas, Feuerwehr und Straßen bleibt nur der Rest. Und die Kreis-Rechnung wächst: von 20,4 Mio. € (2018) auf 34,3 Mio. € heute. Die Stadtverordneten können dagegen genau nichts tun. Sie dürfen nur bezahlen.
Und das ist kein Offenbacher Sonderfall, sondern ein regionales Muster. Die Nachbarkreise stecken in derselben Zange: Darmstadt-Dieburg beschloss für 2025/26 einen Doppelhaushalt mit knapp 38 Mio. € Defizit, trotz 33 Mio. € Einsparungen, und erhöhte die Schulumlage. Groß-Gerau hob die Umlagen sogar um 7,5 Prozentpunkte an; die Bürgermeister protestierten mit einem parteiübergreifenden Brandbrief unter dem Motto „Es reicht!“. Am Ende bleibt den Städten überall dieselbe Wahl: freiwillige Leistungen kürzen oder die Grundsteuer anheben. Oft sogar beides. Rödermark ist da kein Ausreißer, sondern Teil einer Welle.
Und der Rest vom Geld? Ist größtenteils verplant, bevor irgendwer Wünsche äußern darf. Denn als Nächstes kommen die Pflichtaufgaben: Kita-Plätze (Rechtsanspruch!), Feuerwehr, Straßen, Verwaltung. Alles gesetzlich vorgeschrieben. Was die Stadt sich freiwillig leistet, etwa Vereinsförderung, Kulturbüro oder Badehaus, ist dagegen nur ein kleiner Posten. Wo die Grundsteuer im Gesamtbild steht, zeigt die Einnahmen-Übersicht 2026. Was mit dem Geld passiert, zeigen die Ausgaben nach Lebensbereichen.
Warum braucht Rödermark einen so hohen Hebesatz?
Im Grunde ist der Hebesatz nur eins: die Lücke zwischen dem, was die Stadt ausgeben muss, und dem, was sonst reinkommt; geteilt durch das, was es hier überhaupt zu besteuern gibt. Rödermarks Lücke ist groß, seine Basis klein.
Den größten Ausgabenposten setzt nicht mal Rödermark selbst: Die Kreisumlage. Dazu die Pflichtaufgaben: Kitas (Rechtsanspruch), Feuerwehr, Straßen, Verwaltung. Dem gegenüber stehen die eigenen Einnahmen, vor allem der Einkommensteuer-Anteil (rund 24,2 Mio. €) und die Gewerbesteuer (17,8 Mio. €). Sie reichen nicht aus. Das, was übrig bleibt, müsste die Grundsteuer bringen.
Allerdings: die Lücke muss nicht sofort über die Grundsteuer gedeckt werden. Andere schieben sie vor sich her: Neu-Isenburg zehrt von Rücklagen, Hainburg nimmt neue Kredite auf. Rödermark kann das nicht mehr: Die Puffer sind weitgehend aufgebraucht (Ende 2025 nur noch rund 11 Mio. € liquide Mittel, bei fast 14 Mio. € Defizit im Jahr). Wer so klamm ist, muss ein Haushaltssicherungskonzept vorlegen, und dann verlangt die Kommunalaufsicht verlässliche Einnahmen statt neuer Schulden. Der einzige große Hebel, den die Stadt dann noch selbst in der Hand hat: die Grundsteuer.
Allerdings gibt es hier wenig zu besteuern. Die Grundsteuer verteilt sich auf alle Grundstücke im Ort: Boden, Wohnfläche, auch Hallen und Büros. Wo viel zusammenkommt, reicht ein niedriger Hebesatz für dieselbe Summe. In Rödermark kommt pro Einwohner am wenigsten zusammen im ganzen Kreis. Spitzenreiter Dreieich hat gut 40 % mehr zu besteuern. Für dasselbe Geld je Einwohner braucht Rödermark also einen gut 40 % höheren Satz, rein strukturell (mehr dazu: Kann man Hebesätze überhaupt vergleichen?).
In Zahlen, als Näherung rückgerechnet aus Ist-Einnahmen 2024 ÷ (Hebesatz ÷ 100), je Einwohner (IHK-Gemeindesteckbriefe): Rödermark rund 37 € Messbetrag je Einwohner, Dreieich rund 53 €. Kein amtlicher Messbetrag, aber für den Vergleich der Größenordnungen belastbar.
Warum siedelt Rödermark nicht einfach Gewerbe an?
Weil Gewerbegebiete ausweisen nicht heißt, dass Firmen kommen.
Firmen suchen sich ihren Standort aus, nicht umgekehrt. Autobahn, Flächen, Fachkräfte, die Konkurrenz der Nachbarn: alles entscheidet mit. Der Beweis steht im eigenen Kreis: Egelsbach liegt im begehrten Westkorridor, direkt neben Langen und Dreieich. Gewerbesteuer pro Kopf? Sogar etwas weniger als Rödermark. Das kleine Mainhausen am östlichen Kreisrand holt dagegen überdurchschnittlich viel, weil dort ein paar größere Betriebe sitzen. Ein Bürgermeister kann Firmen nicht herbeibeschließen. Rödermark selbst liegt bei der Gewerbesteuer je Einwohner im unteren Mittelfeld des Kreises, vor Egelsbach, Mühlheim und Hainburg. Das Problem ist also nicht „keine Firmen", sondern die große Lücke bei kleiner Steuerbasis. Ob Rödermark vor Jahrzehnten mehr hätte tun sollen? Legitime Debatte. Aber der heutige Hebesatz ist die Folge von Kostendynamik der letzten Jahre. Nicht von Verschwendung im Rathaus.
Und selbst wenn Firmen kommen: Es zählt, was kommt. Beispiel Rechenzentren, auch für Rödermark im Gespräch. Riesige Hallen, viel Fläche, aber oft nur ein paar Dutzend Jobs. Genau da liegt der Haken: Die Gewerbesteuer großer Unternehmen wird nach Lohnsummen auf ihre Standorte verteilt (§ 29 GewStG). Wo die Server stehen, zählt nicht. Wo die Gehälter gezahlt werden, zählt. Ein Rechenzentrum mit 20 Beschäftigten bringt seiner Kommune deshalb oft nur einen Bruchteil dessen, was das Riesengebäude vermuten lässt. Die Fläche ist trotzdem für immer belegt. Frankfurt, Europas größter Rechenzentrums-Standort, streitet über genau das seit Jahren. Für die Stadtkasse zählt nicht die Größe der Halle. Sondern Jobs vor Ort.
Warum erhöht die Stadt nicht einfach die Gewerbesteuer?
Hat sie: 2025 ging der Satz von 380 auf 400 %. Das ist nahezu Kreisspitze, gleichauf mit Heusenstamm und Rodgau. Viel mehr geht kaum: Nur Dietzenbach liegt mit 405 % darüber. Und es würde auch kaum etwas bringen.
Das Problem ist die Mathematik: Es gibt zu wenig Gewerbe, auf das der Satz wirkt. Zehn Punkte mehr (400 → 410 %) brächten nur rund 450.000 € im Jahr. Die Grundsteuer-Erhöhung bringt rund 3 Millionen. Pro Jahr. Um das über die Gewerbesteuer zu holen, müsste der Satz auf etwa 470 % steigen. Zum Vergleich: Der höchste Satz im ganzen Kreis liegt bei 405 % (Dietzenbach). Rödermark wäre mit Abstand der teuerste Gewerbestandort weit und breit.
Dazu kommen zwei Risiken. Erstens lastet ein höherer Satz auf wenigen Betrieben: Er kann Unternehmen zur Abwanderung bewegen und damit gerade die Einnahmen gefährden, die man sichern will. Zweitens schwankt die Gewerbesteuer stark, das zeigt Rödermark gerade selbst: 2023 kamen noch 18,9 Mio. € herein, 2024 nur noch 16,8. Für 2026 plant die Stadt mit 17,8 Mio. €, zwei Millionen weniger als der Ansatz fürs Vorjahr, trotz des höheren Hebesatzes. Für das Sparprogramm verlangt die Kommunalaufsicht aber planbare Einnahmen. Die Grundsteuer schwankt kaum und ist damit die verlässlichste Einnahmequelle, die die Stadt hat. Das ist der Grund, warum ein großer Teil der Konsolidierung über die Grundsteuer läuft und nicht über die Gewerbesteuer.
Warum keine Grundsteuer C für unbebaute Grundstücke?
Rechtlich möglich, ja. Nur träfe das laut Prüfung der Verwaltung fast nur private Grundstückseigentümer, nicht die Spekulanten, von denen oft die Rede ist. Und am Haushaltsloch ändert die Summe nichts.
Die Grundsteuer C erlaubt seit dem Steuerjahr 2025 einen höheren Satz für baureife, aber unbebaute Grundstücke. Wer Bauland jahrelang liegen lässt, zahlt drauf. Ihr Zweck ist nicht die Stadtkasse, sondern Druck: bauen oder verkaufen.
In Rödermark war die Idee schon zweimal auf dem Tisch. Erstmals im November 2023 ließ eine Fraktion per Prüfauftrag untersuchen, ob die Stadt die Grundsteuer C einführen soll. Der Bericht der Verwaltung (April 2024) fiel überraschend aus: Von den infrage kommenden Grundstücken sind 99 in privater Hand, nur 7 gehören Unternehmen. Es wären also vor allem private Eigentümer betroffen, die ihr Grundstück wegen hoher Baukosten und Zinsen vielleicht gerade nicht bebauen können, nicht in erster Linie Spekulanten. Der Hessische Städtetag riet wegen des „geringen zu erwartenden Aufkommens und der damit verknüpften niedrigen Lenkungswirkung" von einer Einführung ab. Der Doppelhaushalt 2024/2025 setzte trotzdem vorsorglich 60.000 € an, falls sie doch beschlossen wird. Beschlossen wurde sie nicht, im Plan 2026 steht der Ansatz auf null.
Zweiter Anlauf: In derselben Sitzung, in der die Stadtverordnetenversammlung im Juni 2026 die Erhöhung auf 1.327 % beschloss, brachte dieselbe Fraktion die Grundsteuer C erneut ein, diesmal konkret mit dem Fünffachen des einheitlichen Hebesatzes, rückwirkend zum 01.01.2026, damit nicht allein die Grundsteuer B die Mehrbelastung trägt. Rechnerisch wären das rund 120.000 € im Jahr, gemessen an 3,1 Mio. € aus dem Grundsteuer-B-Schritt weniger als ein Fünfundzwanzigstel. Der Antrag wurde im Ausschuss gestoppt und in der Versammlung selbst zurückgezogen.
Als Signal an säumige Bauherren bleibt die Grundsteuer C eine legitime Idee. Nur sind es laut der städtischen Prüfung eben überwiegend private Eigentümer, die getroffen würden, nicht Grundstücks-Sammler. Und am Loch im Haushalt ändert die Summe nichts.
Wird im Rathaus Geld verschwendet?
Nein, dafür liefern die Zahlen keinen Beleg. Die großen Kostentreiber liegen außerhalb des Rathauses.
Die Belege stehen oben: Die Rechnung vom Kreis frisst mehr, als die ganze Grundsteuer einbringt. Die Gewerbesteuer ist dünn. Und der ganze Kreis liegt im Schnitt bei rund 1.030 %. Ein Rödermark-Verschwendungsproblem sähe anders aus. Dazu kommt: Der Großteil der Ausgaben ist gesetzliche Pflicht. Frei entscheiden kann die Stadt nur über einen kleinen Rest.
Und das Rathaus selbst? Der zentrale Verwaltungsapparat kostet die Stadt rund 4,4 Mio. € im Jahr. Das sind gut 4 % von allem, was die Stadt ausgibt. Davon wiederum sind rund 60 % Gehälter: Standesamt, Kämmerei, Bürgerbüro, Personalstelle. Ohne diese Leute ist die Stadt nicht handlungsfähig, kein Pass, keine Baugenehmigung, keine bezahlte Rechnung, keine Ansprechpartner für die Bürger. Es ist Arbeit, die jemand machen muss, zu Löhnen, die der Tarifvertrag vorgibt. Und selbst wer diesen ganzen Apparat abschaffte, hätte damit nicht einmal ein Drittel des Defizits gedeckt.
Genau dieser Rest ist der eigentliche Spielraum: freiwillige Leistungen wie Vereinsförderung, Kulturbüro, Bücherei oder Badehaus. Hier müssen Parteien und Bürger gemeinsam abwägen, was der Stadt wie viel wert ist und worauf man notfalls verzichten kann. Nur eine Illusion sollte niemand haben: Sparen allein rettet diesen Haushalt nicht. Der komplette Bereich Kultur, Sport und Vereine kostet die Stadt unterm Strich rund 5,2 Mio. € im Jahr. Das Defizit: 13,8 Mio. Selbst wer alles streicht, die Büchereien schließt, das Badehaus zusperrt und jeden Vereins-Euro kürzt, bliebe mit über 8 Mio. im Minus. Rödermark wäre dann eine Stadt ohne alles, mit fast demselben Loch.
Prüfen Sie selbst nach: Auf dieser Website steht jede Position des Haushalts: nach Lebensbereichen, nach Teilhaushalten, im Daten-Explorer. Jede Zahl mit Quelle, bis auf die PDF-Seite genau.
Warum zahlt Eppertshausen nur 480 %?
Ein Teil ist Struktur: anderer Landkreis, ein Viertel der Einwohner. Der wichtigere Teil: Eppertshausen hat noch Erspartes und stopft sein Defizit aus der Rücklage. Pro Einwohner ist das Loch dort sogar größer als in Rödermark.
Ja, für dasselbe Haus zahlt man in Eppertshausen wirklich deutlich weniger: Das Musterhaus von oben käme dort mit 480 % auf rund 331 € im Jahr statt 916 € in Rödermark (gleiche hessische Formel, nur der Hebesatz unterscheidet sich). Das liegt aber nicht an besserem Wirtschaften, sondern an einer anderen Ausgangslage: ein anderer Landkreis mit eigenem Umlagesystem, rund 6.500 Einwohner statt 28.700, andere Grundstücke, anderes Gewerbe (warum Hebesätze nichts übers Rathaus verraten).
Der entscheidende Unterschied ist aber die Kasse. Eppertshausen plant für 2026 ein Defizit von 3,7 Mio. €, hat aber noch rund 9,5 Mio. € „auf dem Festgeldkonto". So wörtlich der CDU-Fraktionschef, als die Gemeindevertretung ihren „tiefroten Etat" beschloss. Damit kann die Gemeinde das Loch rechnerisch noch gut zweieinhalb Jahre stopfen. Ohne Kredite, ohne volle Erhöhung. Rödermark hatte diesen Puffer auch mal. Er ist aufgebraucht. Und wirken 3,7 Mio. Defizit klein gegen Rödermarks 13,8? Eppertshausen hat auch nur ein Viertel der Einwohner. Hochgerechnet auf Rödermarks Größe wären es gut 16 Mio. Pro Einwohner ist das Loch dort sogar größer: rund 570 € im Jahr gegen rund 480 € hier.
Auch die Richtung ist dieselbe: Der Kreis Darmstadt-Dieburg steckt in derselben Zange wie Offenbach. 2025 stellte Eppertshausen exakt aufkommensneutral um und senkte von 435 auf 400 % (Landesempfehlung: 400,57 %). 2026 kam die erste echte Erhöhung: Grundsteuer B auf 480 %, einstimmig, dazu die Gewerbesteuer von 380 auf 390. Der Bund der Steuerzahler zählt im ganzen Kreis Darmstadt-Dieburg eine Erhöhungswelle. Man kann Eppertshausens Weg schonend finden oder riskant: Wer erst die Rücklage leert, muss am Ende umso härter erhöhen. Genau das erlebt Rödermark gerade. Der günstige Nachbar hat nur einen größeren Vorsprung, keine andere Strecke.
Aber der Hessen-Durchschnitt liegt doch bei 400 %?
Ja. Aber dieser Schnitt wird von hunderten kleinen Landgemeinden dominiert und taugt nicht als Maßstab für eine Rhein-Main-Wohnstadt.
Die Zahl stimmt: Hessen-Schnitt 2025 rund 400 % (Bund der Steuerzahler). Der Kreis Offenbach liegt bei rund 1.031 %. Und das war schon vor der Reform so (2024: rund 654 % gegen 396 % hessenweit). Aber der Hessen-Schnitt hat einen Haken: Er ist ungewichtet. Das 900-Einwohner-Dorf zählt darin genauso viel wie Frankfurt. Und die meisten der gut 420 hessischen Kommunen sind genau solche Dörfer: große Grundstücke, niedrige Kosten, gesunder Landkreis. Da reicht ein niedriger Satz. Wer Rödermark am Hessen-Schnitt misst, vergleicht eine Rhein-Main-Wohnstadt mit einem Dorf im Vogelsberg. Den Dorf-Hebesatz gibt es nur zusammen mit dem Dorf.
Kann man Hebesätze von Kommunen überhaupt vergleichen?
Nur für eine Frage: „Was kostet dasselbe Haus wo?" Und auch das nur innerhalb Hessens. Als Zeugnis dafür, wer besser wirtschaftet, taugt der Hebesatz nicht.
Über Bundesländer hinweg: nein (erste Frage). Innerhalb Hessens: ja, aber nur für die Frage „Was kostet dasselbe Haus wo?" (Musterhaus-Vergleich). Als Zeugnis fürs Rathaus taugt der Hebesatz dagegen nicht. Denn jede Kommune ist ein Unikat: Fläche, Grundstücke, Einwohner, Gewerbe, Kreisumlage, Altschulden, Rücklagen. All das bestimmt mit, welcher Satz nötig ist. Zwei nackte Hebesätze vergleichen? Das ist wie zwei Mieten vergleichen, ohne Wohnungsgröße, ohne Lage. Der Hebesatz verrät, was Sie zahlen. Nicht, wie gut Ihre Stadt wirtschaftet.
Wie kam es zur Erhöhung?
In drei Schritten. Und anders, als die Kurve vermuten lässt: Ein Teil des Sprungs 2025 war nur die Umstellung auf die Grundsteuerreform, ein Teil bereits eine echte Erhöhung. Der große Schritt auf 1.327 % kommt aus dem Haushaltssicherungskonzept, gegen ein Defizit von 13,8 Mio. €.
Rödermarks Grundsteuer-B-Hebesatz über die Jahre, in Prozent (v. H.). Für 2025 stehen zwei Balken: der zunächst beschlossene, praktisch aufkommensneutrale Satz von 800 % (blau) und die Erhöhung auf 990 % noch im selben Jahr (rot).
Schritt 1, die Reform-Umstellung (1. Januar 2025): Die Grundsteuerreform hat alle Messbeträge neu festgesetzt. Damit dieselbe Summe reinkommt wie vorher, hätte der neue Satz laut Land Hessen bei 803,51 % liegen müssen (vorher: 715 %). Die Stadtverordneten beschlossen 800 %, praktisch neutral. Bis hierhin: nur eine neue Zahl für dieselbe Steuer.
Schritt 2, die erste echte Erhöhung (2025): Noch im selben Jahr ging der Satz auf 990 %, rund 23 % über dem neutralen Niveau. Das war keine Reform-Mechanik mehr. Das war eine Erhöhung gegen das wachsende Defizit (eigene Frage unten).
Schritt 3, der große Schritt (2026): Der Haushaltsentwurf wies 13,8 Mio. € Defizit aus. Ohne Gegenmaßnahmen: rund 69 Millionen bis 2030. So einen Haushalt darf die Stadt gar nicht beschließen. Die Kommunalaufsicht verlangt ein Sparprogramm mit klarem Abbaupfad, das Haushaltssicherungskonzept. 97 Maßnahmen, die größte: Grundsteuer B auf 1.327 % (44 % des Volumens; 56 % sind Sparen und andere Einnahmen). Ziel: schwarze Null ab 2029. Beschlossen im Juni 2026, namentliche Abstimmung, 20 zu 16, rückwirkend zum 1. Januar. Die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) stieg gleich mit: von 175 auf 900 %.
Gab es 2025 nicht schon eine kräftige Erhöhung?
Ja, rund 23 % über dem aufkommensneutralen Niveau. Und wer die Gesamtbelastung seit der Reform betrachten will: Gegenüber einer neutralen Umsetzung wären 1.327 % ein Plus von rund 65 %.
Der Einwand ist berechtigt. Hier die Zahlen: Neutral wären 803,51 % gewesen (Landes-Empfehlung). Beschlossen wurden erst 800, dann 990 %. Die Mehreinnahme steht schwarz auf weiß im Haushalt: Für 2026 sind mit dem 990er-Satz 9,2 Mio. € angesetzt. 2024, mit dem alten Satz, waren es 7,7 Mio. €. Macht rund 20 % mehr. Wer sagt „2025 wurde schon erhöht", hat recht.
Und der Rechner? Der Grundsteuer-Rechner rechnet bewusst nur den jüngsten Schritt (990 → 1.327 %, also +34 %). Denn er startet bei Ihrer heutigen Grundsteuer, und da steckt die 2025er-Erhöhung schon drin. Einfach addieren hieße doppelt zählen. Die ehrliche Gesamtrechnung: Gegenüber einer neutralen Reform-Umsetzung (803,51 %) sind 1.327 % ein Plus von rund 65 %. Aber Achtung: Ihr persönlicher Sprung von 2024 auf 2025 kann ganz anders aussehen. Die Reform hat die Last neu verteilt: Manche zahlen seither deutlich mehr, andere weniger. Das kommt vom Bewertungsmodell von Bund und Land. Nicht vom Hebesatz.
„Aus dem Nichts so eine Erhöhung! Macht es sich die Stadt nicht zu einfach?"
Plötzlich ist nur der sichtbare Schritt, nicht die Ursache: Das Loch wuchs über Jahre, jetzt ist der Puffer aufgebraucht. Und neben der Erhöhung kürzt die Stadt gleichzeitig ihre Investitionen um mehr als die Hälfte. Bequem sieht anders aus.
Warum es „plötzlich" wirkt: Die Kosten sind nicht explodiert, sie sind geschlichen. Allein die Rechnung vom Kreis: plus 14 Millionen seit 2018. So etwas deckt man eine Weile aus der Rücklage. Genau das ist passiert, bis sie leer war. Ende 2025 sind noch 11,1 Mio. € in der Kasse. Weniger als ein einziges Jahresdefizit (13,8 Mio.). Eine Erhöhung, die jahrelang von Reserven abgefedert wurde, kommt dann eben geballt. Man kann kritisieren, dass frühere, kleinere Schritte ehrlicher gewesen wären. Aber „aus dem Nichts" kam hier nichts.
Und „zu einfach"? Ein Körnchen Wahrheit steckt drin: Die Grundsteuer ist der einzige große Hebel, den eine Stadt selbst sicher steuern kann. Deshalb greift jede Haushaltssanierung in Deutschland zu ihr. Aber bequem ist das Paket nicht. Parallel kürzt die Stadt ihre Investitionen von 22,6 auf 10,6 Mio. €, mehr als halbiert. Die Kreditaufnahme: von 16,3 auf 4,3 Mio. Und 56 % der Sanierung kommen aus Sparen und anderen Einnahmen, die Grundsteuer trägt 44 %. Ob die Mischung richtig ist? Legitime politische Frage. Dass sich jemand vorm Sparen drückt? Geben die Zahlen nicht her.
„Trotz der Erhöhung ist der Haushalt doch gar nicht ausgeglichen!"
Stimmt. Auch mit 1.327 % und allen 97 Maßnahmen fehlen 2026 noch rund 6,3 Mio. €. Ein Plus steht erst ab 2029 im Plan.
Wer das kritisiert, hat die Zahlen auf seiner Seite. Sie stehen im Haushaltssicherungskonzept selbst: Nach allen Maßnahmen bleiben 2026 rund 6,3 Mio. € Minus, 2027 noch 4,6 Mio. €, 2028 noch 1,4 Mio. €. Erst ab 2029 rechnet das Konzept mit einem Überschuss.
Warum nicht sofort ausgleichen? Weil das Loch dafür zu groß ist. Ein Ausgleich schon 2026 hieße: den Hebesatz rechnerisch auf über 2.000 % treiben, oder alles Freiwillige komplett streichen, und selbst das reichte nicht. Viele Sparmaßnahmen brauchen außerdem Anlaufzeit. Deshalb läuft die Sanierung über mehrere Jahre. Ob dieser Pfad glaubwürdig ist, prüft gerade die Kommunalaufsicht: Genehmigt ist das Konzept noch nicht.
War es das jetzt, oder geht es weiter rauf?
Ehrliche Antwort: Das Sicherungskonzept rechnet ab 2028 mit einer zweiten Stufe, rechnerisch etwa 1.728 %. Beschlossen ist davon nichts.
Diese Zahl steht so nicht im Konzept, aber sie steckt in den Zahlen: Die Grundsteuer-B-Maßnahme ist 2026 und 2027 mit 3,1 Mio. € Mehreinnahme eingeplant, ab 2028 mit 6,8 Mio. €. Mehr Einnahme aus denselben Grundstücken heißt: höherer Hebesatz. Rechnet man ihn hoch, landet man bei etwa 1.728 % (Näherung; die Herleitung steht auf der Seite zur Haushaltssicherung).
Was heißt das? Beschlossen sind heute nur die 1.327 %. Über eine zweite Stufe müsste die Stadtverordnetenversammlung neu abstimmen. Läuft es besser als geplant (niedrigere Umlagen, mehr Gewerbesteuer, Hilfe von Land oder Bund), kann sie kleiner ausfallen oder ganz entfallen. Läuft es schlechter, auch das Gegenteil.
Und wenn wir die Grundsteuer einfach nicht erhöhen?
Die Kommune verliert sofort jegliche Handlungsmöglichkeit bei freiwilligen Leistungen: Ohne genehmigten Haushalt greift unmittelbar die vorläufige Haushaltsführung, neue freiwillige Leistungen und Investitionen sind gesperrt. Das Defizit ist damit nicht weg, es wächst, und die Entscheidung darüber wandert aus dem Rathaus zur Kommunalaufsicht, die die Erhöhung am Ende auch anordnen kann, dann ohne jeden Gestaltungsspielraum.
Dann lasst den Hebesatz doch einfach, wie er ist. Die Stadt muss eben mit dem Geld auskommen, das sie hat. Wo ist das Problem?
Das Loch bleibt. Die 13,8 Mio. €, die 2026 fehlen, verschwinden nicht, wenn man den Hebesatz in Ruhe lässt. Sie fehlen dann trotzdem, nur eben ungedeckt. Ohne Gegenmaßnahmen summiert sich das Minus bis 2030 auf rund 69 Millionen. Und die Rücklage, die das früher abgefedert hat, ist praktisch leer: Ende 2025 noch 11,1 Mio. €, weniger als ein einziges Jahresdefizit.
Ein solcher Haushalt ist nicht genehmigungsfähig. Eine Stadt darf ihren Haushalt nicht einfach im Minus beschließen und laufen lassen. Bei einem Defizit dieser Größe genehmigt die Kommunalaufsicht den Haushalt nur zusammen mit einem Haushaltssicherungskonzept, das einen glaubwürdigen Weg zurück in die schwarze Null zeigt. Streicht man die größte Einzelmaßnahme ersatzlos, die Grundsteuer trägt 44 % des Volumens, trägt der Abbaupfad nicht mehr, und die Genehmigung bleibt aus.
Ohne Genehmigung: vorläufige Haushaltsführung. Dann greift ein Notprogramm, das die Hessische Gemeindeordnung vorschreibt. Die Stadt darf nur noch ausgeben, wozu sie rechtlich verpflichtet ist oder was zur Weiterführung laufender Aufgaben zwingend nötig ist. Konkret: keine neuen freiwilligen Leistungen, keine neuen Investitionen außer vertraglich gebundenen. Genau die Dinge, die Rödermark lebenswert machen, stünden zuerst still.
Und teurer wird es auch. Fehlt das Geld in der Kasse, muss die Stadt die Lücke über kurzfristige Kassenkredite überbrücken, also laufend Geld leihen, nur um zahlungsfähig zu bleiben. Deren Zinsen fressen weiteres Geld und vergrößern das Defizit zusätzlich.
Am Ende kommt die Erhöhung trotzdem. Handelt die Stadt nicht selbst, kann die Aufsicht sie zwingen, ihre Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen, und dazu gehört die Grundsteuer. Dann wird der Hebesatz faktisch von oben angeordnet, ohne dass die Stadtverordneten noch über Höhe oder Ausgestaltung mitreden. „Nicht erhöhen" ist damit keine Alternative zur Erhöhung, sondern nur der Weg, der teurer wird und den Bürgern am wenigsten Mitsprache lässt.
Was schlagen SPD, Freie Wähler und FDP stattdessen vor?
Keine der Oppositionsfraktionen hat die Erhöhung mitgetragen, beschlossen wurde sie allein mit den Stimmen der Koalition aus CDU und AL/Die Grünen. Alternativen benennen die Fraktionen durchaus, von der Grundsteuer C bis zu mehr Gewerbe. Aber einen bezifferten Vorschlag, der die fehlenden 13,8 Mio. € ohne die Grundsteuererhöhung deckt, hat keine vorgelegt.
SPD. Die Fraktion nennt die Erhöhung „sozial unausgewogen" und lehnte sie ab. Über die parteiübergreifend getragene Grundrechtsklage hinaus, die auch die SPD als „den richtigen Weg" bezeichnet, benennt sie in ihrer Stellungnahme aber kein eigenes, beziffertes Konzept, wie die 13,8 Mio. € stattdessen gedeckt werden sollen.
Freie Wähler (FWR). Ihre Erklärung vom Juni 2026 trägt den Titel „Ja zur Konsolidierung, Nein zum Blindflug": Sie erkennen die Sparbemühungen an und wollen sich „einer notwendigen Konsolidierung nicht verweigern", stimmten am 25. Juni aber trotzdem gegen die Erhöhung, weil ein „schlüssiges Gesamtkonzept" fehle. Ein Wortbruch ist das nicht (ihr Ja war an dieses Konzept geknüpft), versöhnlicher Ton und klares Nein passen aber nicht recht zusammen.
Konkret fordern sie eine Grundsteuer C, mehr Gewerbeflächen („Germania Nord"), eine gedeckelte Staffelung künftiger Erhöhungen (schon 2025 per Antrag DS/032/25 versucht, abgelehnt) sowie einen „Alternativplan", wie die Stadt ab 2028 ohne weitere Grundsteuer B auskommt. Das zielt in die richtige Richtung, schließt die akute Lücke aber nicht: Die Grundsteuer C bringt nur einen Bruchteil, mehr Gewerbe wirkt erst in Jahren, und der geforderte Alternativplan ist selbst kein Vorschlag, sondern ein Auftrag an die Verwaltung, an dem sie mit dem Sicherungskonzept ohnehin arbeitet, nur eben mit dem Ergebnis, dass es ohne die Grundsteuer nicht geht. Ein bezifferter Gegenentwurf, der die 13,8 Mio. € ohne diese Einnahme deckt, liegt nicht vor.
FDP. Sie hat keinen Grundsteuer-spezifischen Gegenvorschlag vorgelegt, sondern einen Katalog mit 33 Kontrollfragen zum Gesamthaushalt und HSK, den die Verwaltung beantwortet hat. Die Begriffe „Grundsteuer", „Hebesatz" oder „Steuererhöhung" kommen darin nicht vor, es geht um Kita-Plätze, freiwillige Zuschüsse, Förderprojekte und die Wieder-Eingliederung des Eigenbetriebs KBR. Die meisten der aufgeworfenen Verdachtsmomente beantwortet die Verwaltung mit nachvollziehbaren Begründungen. Ein Punkt sei erwähnt: Die FDP behauptet, das HSK belaste die Bürger zu 62 % und die Verwaltung nur zu 38 %, legt den Rechenweg dazu aber nicht offen. Meine eigene Rechnung aus den Maßnahmenwerten des HSK kommt eher auf rund 48 % Einnahmenseite (Steuern und Gebühren) zu 52 % Ausgabenseite (Einsparungen der Stadt).
Für die AfD-Fraktion liegt keine öffentlich dokumentierte eigene Position oder ein alternatives Konzept zur Grundsteuererhöhung vor.
Zusammengefasst: Am ausführlichsten haben die FWR Alternativen benannt, jede einzelne zielt aber auf mittel- bis langfristige Wirkung oder bringt zu wenig, um die akute Lücke 2026 zu schließen. SPD und FDP üben Kritik bzw. Kontrolle, ohne einen eigenen, bezifferten Weg zur Deckung der 13,8 Mio. € vorzulegen.
Was kann man überhaupt tun?
Nüchtern betrachtet hat eine Stadt genau drei Stellschrauben: mehr Einnahmen, weniger Leistungen, mehr Schulden. Schulden verschieben das Problem nur, und die Aufsicht deckelt sie ohnehin. Wer niedrigere Steuern fordert, sagt damit automatisch: dann eben eine der anderen beiden Schrauben. Das ist keine Polemik, das ist Mathematik. Innerhalb dieses engen Rahmens sehe ich folgende Möglichkeiten:
Kurzfristig, die Stadt selbst: Das Haushaltssicherungskonzept ist genau dieser Versuch. 97 Maßnahmen, die Grundsteuer nur 44 % davon. Viel mehr Spielraum gibt es ehrlicherweise nicht: Der Großteil der Ausgaben ist Pflicht, dazu die Rechnung vom Kreis. Die freiwilligen Leistungen (Vereinsförderung, Kulturbüro, Bücherei, Badehaus) sind ein kleiner Posten. Wer sie streicht, spart wenig. Und verliert viel von dem, was Rödermark lebenswert macht.
Langfristig, Strukturen verschieben: Mehr Gewerbe wäre der einzige Hebel am Grundproblem selbst. Ich mache mir da aber keine Illusionen. Um auf Neu-Isenburg-Niveau zu kommen, müsste Rödermark seine Gewerbesteuer auf rund das 4-Fache steigern. Von jedem zusätzlichen Euro bliebe zudem nur ein Teil hier: Die Gewerbesteuerumlage geht an Bund und Land, mit der Steuerkraft wächst später die Kreisumlage, die Schlüsselzuweisungen sinken. Und es hätte einen Preis: Flächen hat eine gewachsene Wohnstadt kaum. Schon eine Verdopplung des Gewerbes hieße neue Gewerbegebiete auf heutigen Feldern und Grünflächen, zu Lasten von Natur und Stadtbild, und damit genau der Wohnqualität, für die viele überhaupt hier wohnen. Dazu bräuchte es Firmen, die in dieser Wirtschaftslage überhaupt kommen wollen. Realistisch heißt das: Bestandspflege statt Ansiedlungs-Träume, vielleicht interkommunale Gewerbegebiete mit den Nachbarn. Das wirkt in Jahrzehnten. Nicht in Haushaltsjahren.
Der größte Hebel liegt nicht im Rathaus: Die Kreisumlage hängt an den Sozial- und Transferkosten, die beim Kreis auflaufen. Und die folgen aus Gesetzen, die Bund und Land beschließen, ohne sie voll zu bezahlen, Stichwort Kita-Rechtsanspruch. Wer das ändern will, muss den Druck nach Wiesbaden und Berlin richten. Nicht auf die Stadtverordneten, die neben einem an der Supermarktkasse stehen.
Und die Bürger? Können mehr tun, als Hebesätze zu googeln: zur Haushaltsdebatte gehen, bei den Prioritäten mitreden (welche freiwilligen Leistungen sind sie uns wert?), Petitionen einreichen und unterzeichnen, sich politisch engagieren. Die Missmanagement-These hält den Daten nicht stand. Wir können trotzdem alle etwas beitragen. Genau dafür gibt es dieses Portal.
Was tut die Lokalpolitik gerade dagegen?
Mehr, als es von außen wirkt. Zwei Hebel zielen nicht auf das Symptom (die klamme Kasse), sondern auf die Ursache: die Unterfinanzierung durch Land und Bund. Eine parteiübergreifend getragene Grundrechtsklage und eine Petition an den Hessischen Landtag. Beide sind wichtig, aber keine schnelle Rettung.
Die Grundrechtsklage. Mehrere Fraktionen wollen den Weg vor Gericht gehen und die strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen grundsätzlich angreifen, Stichwort Konnexitätsprinzip: Wer Aufgaben vorgibt, muss sie auch bezahlen. Bemerkenswert ist die Breite über die Fraktionsgrenzen hinweg: Vorgeschlagen hat die Grundrechtsklage der CDU-Fraktionsvorsitzende, die SPD nennt sie „den richtigen Weg", und auch AL/Die Grünen treiben sie seit längerem. Dass ausgerechnet die lokale CDU eine Klage stützt, die sich am Ende gegen eine CDU-geführte Landesregierung richtet, zeigt, wie einig sich die Fraktionen in einem Punkt sind: Die Ursache liegt nicht im Rathaus.
Die Petition an den Hessischen Landtag. Parallel richtet sich eine Petition aus Rödermark direkt an den Landtag. Sie fordert eine ehrliche Prüfung der Kommunalfinanzierung und eine faire Kostenverteilung, damit nicht am Ende immer die Bürgerinnen und Bürger vor Ort die Lücke schließen müssen.
Aber: Das rettet den Haushalt nicht kurzfristig. So wichtig beide Schritte sind, man muss ehrlich bleiben. Eine Grundrechtsklage kann sich über Jahre ziehen, und ihr Ausgang ist offen: Ein für die Kommunen positives Urteil ist keineswegs garantiert. Und selbst ein Erfolg käme spät und müsste von Land und Bund erst in echte Euro übersetzt werden. Bis dahin braucht Rödermark eine Lösung, die heute trägt, und das ist derzeit das Haushaltssicherungskonzept samt Grundsteuer. Klage und Petition setzen an der Ursache an, das Sicherungskonzept hält die Stadt in der Zwischenzeit zahlungsfähig. Es braucht beides.
Was heißt das für mich konkret?
Das hängt von Wohnfläche und Grundstück ab. Der Rechner schätzt Ihre persönliche Mehrbelastung in einer Minute, auch ohne Bescheid zur Hand.
Zur Einordnung: Das Musterhaus von oben (140 m² Wohnfläche, 500 m² Grundstück) zahlt durch den Schritt von 990 auf 1.327 % rund 230 € mehr im Jahr, knapp 20 € im Monat. Für manche ist das verkraftbar, für andere richtig Geld. Ihre eigene Zahl liefert der Rechner.
Alle Zahlen im Überblick
| Kommune | Hebesatz 2026 | Musterhaus / Jahr | Gewerbesteuer / Kopf (2024) | Grundsteuer B (Plan 2026) |
|---|---|---|---|---|
| Dietzenbach | 950,00 % | 656 € | 747 € | noch nicht verfügbar |
| Dreieich | 900,00 % | 621 € | 1.458 € | 14,0 Mio. € |
| Egelsbach | 1.066,00 % | 736 € | 577 € | 4,6 Mio. € |
| Hainburg | 615,00 % | 424 € | 257 € | noch nicht verfügbar |
| Heusenstamm | 1.327,00 % | 916 € | 635 € | 8,9 Mio. € |
| Langen | 1.268,77 % | 875 € | 730 € | 14,3 Mio. € |
| Mainhausen | 800,00 % | 552 € | 851 € | 3,0 Mio. € |
| Mühlheim am Main | 1.450,00 % (geplant) | 1.001 € | 409 € | noch nicht verfügbar |
| Neu-Isenburg | 495,00 % | 342 € | 2.783 € | noch nicht verfügbar |
| Obertshausen | 1.107,00 % | 764 € | 695 € | 8,6 Mio. € |
| Rödermark | 1.327,00 % | 916 € | 584 € | noch nicht verfügbar |
| Rodgau | 1.250,00 % (geplant) | 863 € | 619 € | 14,5 Mio. € angepasst: 20,7 Mio. € |
| Seligenstadt | 850,00 % | 587 € | 687 € | 6,6 Mio. € |
Musterhaus: 500 m² Grundstück, 140 m² Wohnfläche, Lagefaktor 1,0. Planzahlen 2026 aus dem „Finanzstatusbericht" (Konto 5552) der jeweiligen Haushaltspläne; wo dieser Anhang im vorliegenden Dokument nicht auffindbar oder nicht lesbar war, steht „noch nicht verfügbar". Geschätzt wird nicht.
Quellen
- Hebesätze 2026: IHK Gießen-Friedberg, Hebesatzumfrage 2026 (Stand 29.05.2026); IHK Offenbach Gemeindesteckbriefe 2025 (Vorjahre); Haushaltssatzungen der Stadt Rödermark; einzeln belegte Beschlussvorlagen für geplante Erhöhungen.
- Hessen-Durchschnitt (~400 % 2025, ~396 % 2024): Bund der Steuerzahler Hessen, Hebesatzumfragen.
- Gewerbesteuereinnahmen und Einwohnerzahlen: IHK Offenbach Gemeindesteckbriefe 2025 (Ist 2024).
- Steuerquellen-Mix 2026 (Einkommensteuer-/Umsatzsteuer-Anteil, Gewerbe- und Grundsteuer, Konten 5500–5559): jeweilige Haushaltspläne 2026 (Finanzstatusbericht-Anlagen bzw. Teilergebnishaushalte), mit Seitenangabe je Kommune in der Datendatei; gegen die ausgewiesenen Summenzeilen validiert. Dietzenbach weist die Gewerbesteuer in der Sammelzeile „Sonst. Kommunalsteuern" aus (Ist 2024 deckungsgleich mit dem IHK-Gewerbesteuerwert).
- Kreis- und Schulumlage, Steuer-Planzahlen Rödermark (Grundsteuer B, Gewerbesteuer, Einkommensteuer-Anteil, Ansätze 2025/2026) und Defizit: Haushaltsplan Rödermark 2026 (Entwurf) und Haushaltssicherungskonzept 2026; Zuschussbedarf Kultur, Sport und Vereine (rund 5,2 Mio. €: Teilhaushalt 5, Jahresergebnis nach internen Leistungsbeziehungen, Haushaltsplan 2026 Entwurf, S. 393); Gewerbesteuer-Ist 2023/2024: IHK Offenbach Gemeindesteckbrief 2025.
- Kosten der zentralen Verwaltung (Teilhaushalt „Zentrale Dienste“: rund 4,4 Mio. € ordentliche Aufwendungen, davon rund 60 % Personalaufwand; gut 4 % der ordentlichen Gesamtaufwendungen von rund 105 Mio. €): Haushaltsplan Rödermark 2026 (Entwurf), Teilergebnishaushalt „Zentrale Dienste“ S. 163 bzw. Gesamt-Ergebnishaushalt S. 155.
- Kreishaushalt Offenbach 2026 (Transferleistungen 516,5 Mio. €, kommunaler Zuschussbedarf rund 230 Mio. €, Defizit 24 Mio. €): of-news.de, 02.12.2025; op-online.de, 04.12.2025.
- Regionales Muster der Nachbarkreise (Darmstadt-Dieburg: ~38 Mio. € Defizit trotz 33 Mio. € Einsparungen, Schulumlage erhöht; Groß-Gerau: Umlagen +7,5 Prozentpunkte, Bürgermeister-Brandbrief „Es reicht!“): Frankfurter Rundschau, 01.04.2025.
- Neu-Isenburg (Defizit 2026 rund 29 Mio. €, Anhebung von Grund- und Gewerbesteuer ab 2026): op-online.de, 2025; of-news.de, 2025.
- Hainburg (Defizit rund 2,05 Mio. € (2025) bzw. 2,5 Mio. € (2026), gedeckt über neue Kredite; Grundsteuer B unverändert bei 615 %): op-online.de, 26.11.2025.
- Aufkommensneutraler Hebesatz Rödermark (803,51 %): Hebesatzempfehlungen der Hessischen Steuerverwaltung; Einordnung und Beschluss-Chronik 2024/25: rm-news.de.
- Beschluss der Hebesatz-Anhebung 2026 (Grundsteuer B 990 → 1.327 %, Grundsteuer A 175 → 900 %, rückwirkend zum 01.01.2026, namentliche Abstimmung 20:16): Rhein-Main-Verlag, 25.06.2026.
- Position der SPD-Fraktion zur Erhöhung („sozial unausgewogen", Ablehnung) sowie die parteiübergreifend getragene Grundrechtsklage (vom CDU-Fraktionsvorsitzenden vorgeschlagen, von der SPD als „der richtige Weg" bezeichnet): SPD Rödermark, 27.06.2026.
- Position der Freien Wähler (FWR) zur Erhöhung 2026 („Ja zur Konsolidierung, Nein zum Blindflug"; Forderung nach Grundsteuer C, Alternativplan ab 2028, beschleunigter Gewerbeerschließung „Germania Nord", Staffelung mit Endpunkt, Personalpolitik über natürliche Fluktuation): Pressemitteilung FWR, 08.06.2026; frühere Presseerklärung (Personalaufwuchs, Investitionsdarstellung): FWR, 14.05.2025; Antrag DS/032/25 (Deckelung der Grundsteuer-B-Erhöhung auf max. 20 % des Ausgangs-Hebesatzes, abgelehnt 11.02.2025): Antrag DS/032/25, FWR, 20.01.2025. Dass die Erhöhung allein mit den Stimmen von CDU und AL/Die Grünen beschlossen wurde: SPD Rödermark, 27.06.2026.
- Fragenkatalog der FDP-Fraktion zum Haushalt 2026 und HSK (33 Fragen mit Antworten der Verwaltung, 09.06.2026): FDP Rödermark, PDF.
- Petition an den Hessischen Landtag zur Kommunalfinanzierung (Konnexitätsprinzip „Wer bestellt, bezahlt"): „13,8 Millionen fehlen", Petition aus Rödermark.
- Vorläufige Haushaltsführung und Genehmigung des Haushalts durch die Kommunalaufsicht: Hessische Gemeindeordnung (HGO); Genehmigungsbedürftigkeit des Sicherungskonzepts und Abbaupfad: Haushaltssicherungskonzept 2026 der Stadt Rödermark.
- Eppertshausen (Grundsteuer B 400 → 480 %, Gewerbesteuer 380 → 390, Defizit 3,7 Mio. € bei 16,6 Mio. € Erträgen, rund 9,5 Mio. € Rücklagen laut Etat-Debatte): Rhein-Main-Verlag, 06.02.2026; aufkommensneutrale Landesempfehlung Eppertshausen (400,57 %, alter Satz 435 %): Hebesatzempfehlungen der Hessischen Steuerverwaltung (PDF, Stand 30.06.2024); Erhöhungswelle im Kreis Darmstadt-Dieburg: Bund der Steuerzahler Hessen.
- HSK-Abbaupfad (Restdefizite 2026–2028, Überschuss ab 2029) und Grundsteuer-B-Mehreinnahmen (3,1 Mio. € in 2026/27, 6,8 Mio. € ab 2028): Haushaltssicherungskonzept 2026, S. 15 und 18. Der Hebesatz der zweiten Stufe ist daraus linear abgeleitet (Näherung, Methode erklärt auf der HSK-Seite).
- Grundsteuer C: Prüfauftrag einer Fraktion (November 2023) und bedingter Ansatz von 60.000 € („Sollte die Einführung beschlossen werden …"): Haushaltsplan 2024/2025 (Beschluss), Vorbericht S. 27. Ansatz 2026: 0 € (Konto 555250) und keine Grundsteuer C in der Haushaltssatzung (§ 5): Haushaltsplan Rödermark 2026 (Entwurf), S. 142 bzw. S. 4. Prüfergebnis der Verwaltung (99 private / 7 gewerbliche Grundstücke, Empfehlung des Hessischen Städtetags gegen eine Einführung) und zweiter Antrag zur Erhöhung auf 1.327 % (Fünffacher Hebesatz, rund 120.000 €, im Ausschuss gestoppt, in der Versammlung zurückgezogen): Bürgerinformationssystem der Stadt Rödermark, Vorlage DS/136/26 und Änderungsantrag DS/136/26-1. Einführung ab 2025 grundsätzlich möglich: FAQ der Hessischen Steuerverwaltung.
- Berechnungsmodell Musterhaus: Hessisches Grundsteuergesetz (Flächen-Faktor-Verfahren).
- Dreieich (Planzahl 2026): Haushaltsplan Dreieich 2026 Band 1, Finanzstatusbericht (Konto 5552), S. 409
- Egelsbach (Planzahl 2026): Haushaltsplan Egelsbach 2026, Finanzstatusbericht (Konto 5552), S. 417
- Heusenstamm (Planzahl 2026): Haushaltsplan Heusenstamm 2026/2027, Finanzstatusbericht (Konto 5552), S. 514
- Langen (Planzahl 2026): Haushaltsplan Langen 2026, Finanzstatusbericht (Konto 5552), S. 749
- Mainhausen (Planzahl 2026): Haushaltsplan Mainhausen 2026, Finanzstatusbericht (Konto 5552), S. 376
- Obertshausen (Planzahl 2026): Haushaltsplan Obertshausen 2026, Finanzstatusbericht (Konto 5552), S. 416
- Rodgau (Planzahl 2026): Haushaltsplan Rodgau 2026 (Einbringung 09.02.2026), Finanzstatusbericht (Konto 5552), S. 448
- Seligenstadt (Planzahl 2026): Haushaltsplan Seligenstadt 2026, Finanzstatusbericht (Konto 5552), S. 707