Schulden & Zinsen

Wie hoch ist die Verschuldung der Stadt Rödermark? Rödermark hat drei Arten von Schulden, die hier getrennt dargestellt werden: langfristige Investitionskredite, kurzfristige Kassen-/Liquiditätskredite und die Rückzahlung an die Hessenkasse. Diese Seite zeigt Kreditaufnahme, Tilgung und Zinsbelastung im Zeitverlauf – basierend auf den Finanzhaushaltsdaten.

Schuldenstand

29,4 Mio. €

Ist 2024 · inkl. Investitionskredite KBR

Pro-Kopf-Verschuldung

1.023,74 €

Ist 2024 · Schulden je Einwohner

Netto-Neuverschuldung

4,9 Mio. €

Ist 2024 · Kredit − Tilgung

Zinsbelastung

803 T€

Ist 2024 · Zinszahlungen gesamt

Drei Arten von Schulden – und was diese Seite zeigt:
  • Investitionskredite (langfristig, für Schulen, Straßen, Gebäude): vollständig erfasst – der Schuldenstand unten zeigt diese Kredite inkl. KBR seit 1986.
  • Kassen-/Liquiditätskredite (kurzfristig, zur Überbrückung von Zahlungsengpässen – vergleichbar mit einem Dispo): nur als jährliche Aufnahme/Tilgung erfasst. 2017/2018 hat Rödermark diese im Zuge des Hessenkasse-Beitritts abgebaut. Ein laufender Bestand dieser Kredite liegt nicht in den ausgewerteten Tabellen.
  • Hessenkasse: Das Land Hessen hat 2018 die Kassenkredite übernommen; Rödermark zahlt dafür einen festen jährlichen Eigenbeitrag zurück.
Der Schuldenstand unten umfasst daher nur die Investitionskredite (inkl. KBR) aus der offiziellen Schuldenstatistik der Haushaltspläne. Rödermark hat 2013 den Schutzschirmvertrag mit dem Land Hessen geschlossen, der die Stadt zu Haushaltskonsolidierung verpflichtet und Entschuldungshilfen gewährt. Der Schuldenabbau 2012–2017 ist Folge dieses Vertrags. Die Plan-Werte ab 2016 spiegeln geplante Kreditaufnahmen für Großprojekte wider (u. a. Schulneubauten), deren Finanzierung teils noch nicht abschließend gesichert ist.

Schuldenstand seit 1986

Schuldenstand inkl. KBR (nur Investitionskredite) zum 31.12. des jeweiligen Jahres. Gut sichtbar: der Schuldenabbau 2012–2017 im Rahmen des Schutzschirmvertrags und der starke Anstieg nach 2023.

Kreditaufnahme vs. Tilgung

Kreditaufnahme = neue Kredite, die die Stadt aufnimmt (positiv, erhöht den Schuldenstand). Tilgung = Rückzahlung bestehender Kredite (negativ, senkt den Schuldenstand). Die Differenz ergibt die Netto-Neuverschuldung.

Zinsbelastung

Zinsen und ähnliche Auszahlungen (FH Nr. 160). Zeigt die jährliche Zinsbelastung für alle kommunalen Kredite.

Kassen-/Liquiditätskredite & Hessenkasse

Neben den Investitionskrediten nutzt eine Stadt Kassenkredite zur kurzfristigen Überbrückung von Zahlungsengpässen – ähnlich einem Dispokredit. Hohe Kassenkredite gelten als Warnzeichen, weil laufende Ausgaben dann nicht aus laufenden Einnahmen gedeckt sind.

Kassenkredite: Aufnahme und Tilgung

Aufnahme = neu aufgenommene Kassenkredite (FH Nr. 301), Tilgung/Rückzahlung = deren Abbau (FH Nr. 361). Gut sichtbar: der Abbau 2017/2018 im Zuge des Hessenkasse-Beitritts. Ein laufender Bestand an Kassenkrediten wird in den Haushaltsplänen nicht als eigene Zeitreihe ausgewiesen – daher hier nur die jährlichen Zu- und Abflüsse.

Was die Haushaltssatzung sagt (§ 4): Jeder Haushaltsplan legt in § 4 einen Höchstbetrag für Kassen-/Liquiditätskredite fest – also den Rahmen, bis zu dem die Stadt kurzfristig Geld aufnehmen darf. Das ist eine Ermächtigung, nicht der tatsächlich gezogene Betrag. Aufschlussreich ist der Verlauf: vom hohen Rahmen 2017/2018 bis zu mehreren Jahren, in denen ausdrücklich „keine Liquiditätskredite beansprucht“ wurden.
JahrHöchstbetrag laut § 4Quelle
201737 Mio. €HH 2017/18, § 4 / S. 5
201837 Mio. €HH 2017/18, § 4 / S. 5
2019k. A. (Satzungsseite nur als Scan)–
202010 Mio. €HH 2020/21 Beschluss, § 4 / S. 5
20215 Mio. €HH 2020/21 Anpassung, § 4 / S. 5
2022wird nicht beansprucht (0 €)HH 2022 Beschluss, § 4 / S. 5
2023wird nicht beansprucht (0 €)HH 2023 Beschluss, § 4 / S. 5
2024wird nicht beansprucht (0 €)HH 2024/25 Beschluss, § 4 / S. 5
2025wird nicht beansprucht (0 €)HH 2024/25 Beschluss, § 4 / S. 5
2026Entwurf10 Mio. €HH 2026 Entwurf, § 4 / S. 4

Höchstbeträge sind Kreditrahmen (Ermächtigungen), nicht der zum Jahresende ausstehende Bestand. „wird nicht beansprucht“ bedeutet, dass die Stadt für dieses Jahr keinen Liquiditätskredit veranschlagt hat. Für 2019 ist die Satzungsseite nur als Scan vorhanden und maschinell nicht auslesbar.

Einzelpositionen im Investitionsprogramm

18 Positionen aus dem Investitionsprogramm, die sich auf Kreditaufnahme, Tilgung und Darlehen beziehen. Aufklappen für die Jahresdetails.

Kreditaufnahme vom Kreditmarkt TH 14
Ist: 15,2 Mio. € Plan: 55,3 Mio. €
Tilgung von Krediten vom Kreditmarkt TH 14
Ist: -4,9 Mio. € Plan: -18,2 Mio. €
Kreditaufnahme vom Land TH 14
Ist: 1,1 Mio. € Plan: 3,3 Mio. €
Tilgung von Krediten vom Land TH 14
Ist: -898 T€ Plan: -2,0 Mio. €
Tilgung Darlehen Kita Lessingstraße TH 14
Ist: -115 T€ Plan: -805 T€
Erstattung Tilgung Darlehen Kita Lessingstraße TH 14
Ist: 115 T€ Plan: 805 T€
Tilgung Darlehen Konjunkturpaket TH 14
Ist: -469 T€ Plan: -766 T€
Kreditaufnahme vom Kreditmarkt (Umschuldung) TH 14
Ist: 0 € Plan: 486 T€
Tilgung von Krediten vom Kreditmarkt (Umschuldung) TH 14
Ist: -127 T€ Plan: -486 T€
Tilgung Darlehen KIP TH 14
Ist: -144 T€ Plan: -453 T€
Tilgung Darlehen Haus Morija TH 14
Ist: -113 T€ Plan: -211 T€
Erstattung Tilgung Haus Morija TH 14
Ist: 113 T€ Plan: 211 T€
Kreditaufnahme KIP Bund TH 14
Ist: 194 T€ Plan: 194 T€
Darlehen KIP Bund an KBR (Kita-Bau) TH 4
Ist: -194 T€ Plan: -194 T€
Erstattung Tilgung KIP Bund KBR TH 14
Ist: 58 T€ Plan: 136 T€
Erstattung Tilgung KBR Konjunkturpaket TH 14
Ist: 64 T€ Plan: 83 T€
Darlehen Konjunkturpaket Bund TH 14
Ist: 2.413 € Plan: 0 €
Kreditaufnahme KIP Land TH 14
Ist: 598 T€ Plan: 0 €